BVfK - Wochenendticker 13. Juli 2019

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Unser Acker ist steinig und dornenreich - aber auch lukrativ.

 

Die Zukunft des Automobilvertriebs: Mit oder ohne den Kfz-Handel?

 

Antworten beim Autorechtstag 2020 - Meilensteine auf dem Petersberg!

 

AvD-Oldtimer-Grand-Prix vom 9. bis 11. August 2019 - Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Das BVfK-Kompetenzteam traf sich am 9. Juli 2019 in Bonn mit vielen neuen Ideen zur Optimierung der BVfK-Plattform.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Werbung im Internet: Haftung auch für Wettbewerbsverstöße Dritter.

 

 

Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

15. – 17. November 2019: RETRO CLASSICS COLOGNE

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen" 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wir leben alle vom Kfz-Handel – Sie unmittelbar, wir mittelbar. Wenn es Sie als Autohändler nicht mehr gibt, braucht auch niemand mehr den BVfK. Daher ist es uns nicht nur ein selbstverständliches, sondern auch ein besonderes Anliegen, uns darum zu kümmern, dass es den Kfz-Handel noch lange gibt und sich das Ganze auch noch lohnt.

Das ist jedoch alles andere, als sicher, denn bekanntermaßen ist der Acker, auf dem Sie ernten, steinig, dornenreich und stellenweise sogar ein Minenfeld. Die dennoch redlich verdienten Euros wecken bei vielen Begierde:

Die Hersteller möchte sich am liebsten die gesamte Wertschöpfungskette einverleiben.

Die Internet Börsen kassieren zwar gerne beim Autohandel, denn ihren Investoren verlangen, jeden Euro mitzunehmen und dabei auch die Ecken auszukratzen. Dennoch kann man nicht gerade behaupten, die Plattformbetreiber würden ihre zahlende Kundschaft hegen und pflegen.

Die Verbraucherschutz-dominierte Politik möchte den Wettbewerb soweit anheizen, dass möglichst nichts mehr verdient wird, denn Unternehmergewinne sind schließlich etwas Unanständiges.

Daher wird auch aller Voraussicht nach im Jahr 2022 die GVO fallen. GVO steht für Gruppenfreistellungsverordnung und dies wiederum für eine Ausnahme vom Kartellverbot, die es den Autoherstellern und ihren Vertragshändlern erlaubt, die freien Händlern vom Neuwagengeschäft auszuschließen. Dies mit der Begründung, dass die Ware, also das Auto, so kompliziert ist, dass nur hochqualifizierte Verkäufer, die man natürlich nur bei Vertragshändlern findet, in der Lage sind, Neuwagen zu verkaufen.

Das glaubt inzwischen auch die EU-Kommission nicht mehr und plant daher, besagte GVO auslaufen zu lassen.

Was passiert danach? Wilder Westen – der Bessere möge gewinnen? Oder noch ausgeklügeltere Systeme der Hersteller, den Autovertrieb zu kontrollieren?

Zentraler Aspekt hierbei: Wer die Daten hat, hat die Macht und die Hersteller haben die Daten und davon gibt es immer mehr.

Alles in Allem dürften sich also in den nächsten zwei Jahren die grundsätzlichen Rahmenbedingungen dafür entwickeln, ob und in welchem Umfang Autohandel - egal ob frei oder herstellergebunden, noch funktionieren wird.

Eine Frage, der sich Ihr BVfK schon lange stellt und in Zukunft noch intensiver stellen wird.

Was liegt näher, als dieses Thema auch beim Deutschen Autorechtstag auf die Agenda zu setzen!

Ohne Übertreibung: Es gibt keine bessere Möglichkeit, alle vom Thema betroffenen Marktteilnehmer bzw ihre Vertreter an einen Tisch, bzw. an einen Ort zu bekommen.

Der Petersberg wird daher am 23. und 24. März 2020 internationaler Treffpunkt der Vertreter der Autohersteller, der Kfz-Händler, der Verbraucher, der zuständigen Politik und Justiz und einer Vielzahl hochkarätiger Juristen aus allen möglichen Lagern sein, um unter anderem über den Kfz-Vertrieb der Zukunft zu diskutieren und Wege aufzuzeigen.

Es könnte ein entscheidendes Datum werden, an dem sich ein Stück weit entscheidet, wie sich unsere berufliche und unternehmerische Zukunft entwickelt.

Wir werden dann wie gewohnt versuchen, zu überzeugen statt zu attackieren.

Das gelingt meistens und entspricht unserem Auftrag:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

Bild oben: Am 11. Juli 2019 wurden die Themen für den nächsten Autorechtstag festgelegt. Es traf sich in Bonn die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Uni Bielefeld; Alexander Sievers, ADAC; Rechtsanwalt Marcus Gülpen; Ulrich Dilchert, GF ZDK; Vors. Richter am Bundesgerichtshof a.D. Wolfgang Ball; Autorechtspapst Dr. Kurt Reinking; Ansgar Klein und Matthias Giebler, BVfK. (v.r.n.l.)

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AvD-Oldtimer-Grand-Prix 2019 vom 9. bis 11. August historische Motorsport-Action.

 

20% BVfK-Vorteil auf Eintrittskarten!

Beim AvD-Oldtimer-Grand-Prix vom 9. bis 11. August 2019 steht der Nürburgring drei Tage lang ganz im Zeichen des historischen Motorsports. In 14 Fahrzeugklassen werden Rennen ausgetragen, die Zuschauer erleben auf der Strecke alleine 20 einzelne Rennläufe sowie Gleichmäßigkeitsprüfungen und Paraden. Nachdem der Zeitplan fixiert wurde, können Besucher und Teams nun das Wochenende planen – und sie haben die Qual der Wahl. Denn an allen Veranstaltungstagen jagt ein Highlight das andere.

Ob es die Vorkriegsrennwagen aus der Vintage Sports Car Trophy sind oder die Formel-1-Boliden der Cosworth-Ära, ob die Sportwagen und Prototypen der Gruppe-5-Zeit oder die Tourenwagen aus der DTM: Der AvD-Oldtimer-Grand-Prix verspricht ein Wiedersehen mit legendären Fahrzeugen, mit denen die Erinnerung an großartige Rennen verbunden sind. Und natürlich beweisen sie in den spannenden und actionreichen Rennen auch, dass sie nichts von ihrer Faszination und Performance eingebüßt haben.

BVfK-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen:

Freitag: Statt Normalpreis 28,00 € - BVfK-Preis 22,40 €

Samstag: Statt Normalpreis 44,00 € - BVfK-Preis 35,20 €

Sonntag: Statt Normalpreis 42,00 € - BVfK-Preis: 33,60 €

Alle Tage Fr-So: Statt Normalpreis 65,00 € - BVfK-Preis 52,00 €

zzgl. Versandkosten 3,50 €

Hier geht´s zum Ticket-Bestellformular für BVfK-Mitglieder:

>>> Bestellformular 47. AvD Oldtimer Grand Prix

Weitere Informationen, News und den Zeitplan zum downloaden gibt es auf der offiziellen Homepage www.avd-ogp.de

Viel Spaß beim Oldtimer-Grand Prix wünscht die BVfK-Oldtimerabteilung!

oldtimer@bvfk.de

  AvD ist neuer BVfK-Partner

   BVfK-Mitglieder profitieren:

   - Faire Provisionsregel
   - Erweiterung des Produktportfolios

 

Kunden von BVfK-Mitgliedern profitieren:

- Schnelle und zuverlässige Pannen- und Unfallhilfe sowie umfangreiche Assistance-Leistungen* im Fall der Fälle weltweit

- Medizinische Hilfe* weltweit

- bis zu 10% Club-Bonus bei renommierten Touristikunternehmen wie z.B. TUI, Berge & Meer

- Clubangebote zu Vorteilskonditionen

- Kostenlose Erstberatung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten bei einem AvD Vertrauensanwalt

- ... und vieles mehr!

BVfK-Mitglieder können hier AvD-Partner werden: www.avd.de/bvfk

Automobilclub von Deutschland e.V. I 60525 Frankfurt am Main |  069 6606-304 vertrieb@avd.de | www.avd.de

* Versicherungsträger: Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München. Leistungen gemäß Bedingungswerk zu der AvD HELP PLUS Mitgliedschaft.

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Das BVfK-Kompetenzteam traf sich am 9. Juli 2019 in Bonn mit vielen neuen Ideen zur Optimierung der BVfK-Plattform.

Am vergangenen Dienstag fand wieder eines unserer BVfK-Komptenzteam-Meetings statt. Diesmal mit besonders vielen neuen und guten Ideen aus den Reihen der Händler, die unsere Plattform künftig noch praktikabler und komfortabler machen werden. Das Hauptaugenmerk lag diesmal bei der BVfK-Ankaufplattform fahrzeugankauf.de und der B2B-Plattform, wobei die folgenden Vorschläge zur Optimierung kamen:

1. Preisrange statt fester Preis für private Fahrzeuganbieter:

Dabei soll dem Anbieter unter Berücksichtigung der Händlermarge künftig kein fester Preis mehr mitgeteilt werden, sondern eine Preisspanne, in der sich der Verkaufspreis wiederfinden könnte. Damit sollen zu hohe Erwartungen an den zu erzielenden Verkaufspreis etwas eingedämmt werden und Händlern ein größerer Verhandlungsspielraum insbesondere bei der Nachkalkulation bisher unbekannter Schäden und Defekte verschafft werden.

2. Händlerprofil mit besonderen Interessen:

Möglich wäre hier eine Erweiterung des Händlerprofils um Angaben zu Fahrzeugen/Marken, die für den jeweiligen Händler besonders von Interesse sind.
Nach diesen Merkmalen soll dann zusätzlich in der Händlerliste gesucht werden können, so dass mögliche Inzahlungnahmen bestimmter Hersteller gezielter an solche Händler vermittelt werden können, die darauf spezialisiert sind. 
Somit muss kein Kunde mehr vom Platz geschickt werden, da man sich direkt mit den BVfK-Händlern vernetzen kann, die diese Fahrzeuge suchen.

3. Preiskalklation noch transparenter für Händler:

Bei privaten Fahrzeugangeboten, soll die Kalkulation des Fahrzeugpreises noch transparenter dargestellt werden. Dazu soll auch die kalkulierte Händlermarge neben den Aufschlägen und Abzügen für Extras und Schäden angezeigt werden.

4. Kollegenangebote in eigenem Fahrzeugbestand anzeigen:

Es wurde angeregt, Fahrzeugangebote von BVfK-Kollegen, deren Zustimmung vorausgesetzt, mit in den eigenen Fahrzeugbestand übernehmen zu können, um so das eigene Portfolio zu erweitern. Dabei soll die Möglichkeit bestehen, einen eigenen Endkundenpreis für das jeweilige Fahrzeug festzulegen. Die Darstellung solcher Angebote soll allerdings nicht in den Internetbörsen möglich sein.

Als BVfK-Mitglied können Sie mitreden und mitgestalten:

Diese und noch weitere Ideen aus dem letzten Meeting wurden in das Ideen- und Projektplanungsforum der BVfK-Plattform eingetragen und können dort bewertet und diskutiert und schließlich der Entwicklungsstand verfolgt werden.

Nutzen Sie auch selbst die Möglichkeit unsere digitalen Produkte zu verbessern und mitzugestalten und teilen Sie uns Ihre Ideen über das Forum mit.

Dort erhalten Sie auch einen Überblick, welche der Ideen wann in die Entwicklung gehen und fertiggestellt werden.

Hier geht es zum Ideen- und Projektplanungsforum der BVfK-Plattform:

>>> Ideen- und Projektplanungsforum

Noch nicht für die BVfK-Plattform registriert?

Hier können Sie sich über unsere digitalen Lösungen informieren und für die BVfK-Plattform kostenlos registrieren.

>>> BVfK-Digital

Ein erholsames Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Der iFrame von BVfK - fahrzeugankauf.de -  Fahrzeugbewertung, Ankauf- und Inzahlungnahme für Ihre Händlerwebseite

Mit dem iFrame der BVfK-Ankaufsplattform "www.bvfk-fahrzeugankauf.de" bieten Sie den Kunden und Besuchern Ihrer Webseite nun eine echte Option zur Fahrzeugbewertung und Inzahlungnahme ihres "Alten", mit einer fairen Ankaufkalkulation.  Auch Neuwagenvermittler, die keine Gebrauchtwagen in Zahlung nehmen, profitieren: Sie können ihren Kunden über eine wichtige Hürde zum Vertragsabschluss helfen: 

„Hier werden Sie Ihren Alten los: www.bvfk-fahrzeugankauf.de“! 

Weitere exklusive BVfK-Mitgliedervorteile sowie Informationen, wie Sie den iFrame für Ihre Webseite nutzen können finden Sie hier: 

>>> Die BVfK-Unabhängigkeitserklärung „Fahrzeugbewertung- und -Beschaffung“

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Werbung im Internet: Haftung auch für Wettbewerbsverstöße Dritter.

Gerade die für den Handel mit Fahrzeugen geltende Pkw-EnVKV offenbart regelmäßig: Abmahnhaie lauern an jeder Ecke. Insbesondere, wenn es sich um derart leicht auffindbare Verstöße handelt, denn ob die Kraftstoffverbrauchs- und CO²-Angaben fehlen, lässt sich schnell mit wenig Aufwand feststellen. Gleiches gilt selbstredend für Verstöße gegen die Impressumspflicht, die DSGVO oder sonstige, sich mittels weniger Mausklicks offenbarende Wettbewerbswidrigkeiten. Der ein oder anderen Nießnutzer und selbsternannte „Dienstleister des Allgemeinwohls“ versteht es durchaus, aus diesen Gegebenheiten die Anleitung für eine Gelddruckmaschine zu erstellen.

Selbstverständlich mag es im Sinne des Verbrauchers sein, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben informiert zu werden und andererseits auch Pflicht des Werbenden, die diesbezüglich notwendigen Angaben an hierfür vorgesehener Stelle zu veröffentlichen.

Äußerst verwerflich erscheint allerdings, dass gewinnorientierte Abmahnvereine davon profitieren, dass der Staat die grundsätzlich ihm übertragene Aufgabe zur Überwachung und Ahndung von Wettbewerbsverstößen nicht im hierzu erforderlichen Umfang wahrnimmt oder wahrnehmen kann. Das derzeit vorhandene Chaos in Zusammenhang mit potentiellen steuerlichen Abweichungen bei Zugrundelegung der für die Berechnung der Kfz-Steuer maßgeblichen WLTP-Werte, während laut aktueller Pkw-EnVKV noch die NEFZ-Werte als Veröffentlichungsgrundlage dienen sollen, zeigt, dass stellenweise der nötige Weitblick fehlt. Die Gesetzgebung läuft den rasanten Marktentwicklungen oftmals hinterher, statt ihre Grundlage zu schaffen.

Da der BGH nunmehr auch noch bestätigt hat, dass das Vorgehen des größten auf diesem Gebiet aktiven Abmahnvereins nicht rechtsmissbräuchlich sei, ist bei jeglicher Art von Werbemaßnahmen zunehmend zur Vorsicht geraten. Nicht immer hat man aber Zeit und Kapazität, alle Angebote auf sämtlichen Inserats-Plattformen selbst zu gestalten und deren Veröffentlichung zu organisieren. Oftmals bedient man sich der Hilfe von Drittunternehmen und sourct die Anzeigenschaltung kurzerhand aus.

Gibt man mit Beauftragung eines Dritten auch die Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben aus der Hand?

Keinesfalls, solange eine Einflussmöglichkeit auf den Beauftragten noch besteht. Eine solche kann entweder rein faktisch gegeben sein, indem der Auftraggeber etwa konkrete Vorgaben zur Gestaltung der Anzeigen und deren Platzierung macht oder diese bereits vertraglich eingeräumt werden. Die Begründung einer Haftung für fremdes Verschulden ist lediglich dann abzulehnen, wenn die Wahrnehmung des in Auftrag gegebenen Aufgabenbereichs vollständig aus der Hand gegeben wird und keinerlei Einflussmöglichkeit durch den Auftraggeber mehr besteht. Diese Konstellation dürfte in der Praxis allerdings wohl eher selten der Fall sein.

Außerdem muss die jeweilige Zuwiderhandlung unternehmensbezogen sein. Wird der Unternehmensname vom Auftragnehmer lediglich für dessen private Zwecke missbraucht, dürfte es an der Unternehmensbezogenheit und somit auch an der Haftung des Auftraggebers fehlen. Ebenso, wenn die Handlung des Auftragnehmers die eingeräumten Befugnisse überschreitet. Man kann jedoch nicht ohne Weiteres annehmen, dass die Befugnisse schon allein durch Begehung von Wettbewerbsverstößen überschritten sind. Sie müssen vielmehr eindeutig umschrieben werden.

Festlegung des Umfangs der Befugnisse und anschließende Kontrolle von entscheidender Bedeutung

So hatte das LG Frankfurt hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, indem eine von einem Versicherungsmakler beauftragte Werbeagentur ungewollte Werbeanrufe getätigt hatte, die als unzumutbare Belästigung zu qualifizieren seien.
Das Gericht war der Auffassung, der Auftraggeber hätte die Tätigkeit des Auftragnehmers kontrollieren müssen. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage nach dem Umfang der Kontrolltätigkeit, die wiederum davon abhängen dürfte, ob es sich um sogenannte „Laienwerbung“ oder Werbung durch ein professionelles und hierauf spezialisiertes Unternehmen handelt. Je mehr Erfahrung der Werbende hat, desto weniger dürfte eine Überwachung notwendig sein, sodass man sich auf Stichproben beschränken kann.

Es sei allerdings dazu angeraten, bei Abschluss eines Vertrags mit einer Werbeagentur oder einem sonstigen versierten Dritten, schriftlich formulierte Arbeitsanweisungen oder Vertragsklauseln aufzusetzen und an die beauftragte Person auszuhändigen. Auch das LG Frankfurt ließ durchblicken, dass es derartige Anweisungen vermisst habe, mit denen die Haftung für fremdes Verschulden ggf. hätte ausgeschlossen werden können.

Der Verantwortungsbereich des Beauftragten sollte klar definiert werden. Auch die gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben sollten im Vertrag/den Arbeitsanweisungen genau bezeichnet werden. Der Auftragnehmer sollte mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er von den Vorgaben Kenntnis erlangt hat und ihm die Folgen eines Verstoßes bewusst sind.

Wenn Sie derzeit einen Dritten mit Werbemaßnahmen beauftragt haben oder dies beabsichtigen, wenden Sie sich gerne zwecks Beratung an die BVfK-Rechtsabteilung.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12.September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

>>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

 

15. – 17. November 2019: RETRO CLASSICS COLOGNE

Jetzt Interesse am BVfK-Gemeinschaftsstand bekunden: >>> Online-Feedback abgeben

 

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2.Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK - "Rhein in Flammen" 

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